Alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE durchführen sind verpflichtet regelmäßig an Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz teilzunehmen. Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist.
Hier gehts es zu den35 Stunden Schulung in Einheiten von 7 Zeitstunden (5 Module zu je 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder Eco-Trainings entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildungs-Module werden dem Fahrer die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Schlüsselzahl 95 nach dem BKrFQG. Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 (einschließlich Geltungsdauer) der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein in Spalte 12 nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigungen nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.
BKF-Weiterbildungen finden immer statt, wenn sich ausreichend Interessenten angemeldet haben. Wenn Sie an einem der bereits geplanten Termine teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online an.
Bedingt durch die aktuelle COVID-19 Situation finden Seminare in Zukunft als Onlineveranstaltungen statt. Neue Termine sind in Planung und werden hier veröffentlicht.