Autoführerschein Klasse B

- in Hattingen, Welper, Bochum und Sprockhövel

Die Führerscheingruppe B beschreibt alle Führerscheinklassen, welche zum Führen von Kraftfahrzeugen ggf. auch mit Anhänger befähigen. Zum Erwerb der Führerscheinklassen muss ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden und ein Sehtest sowie ein Nachweis über einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs vorgewiesen werden.

Die Führerscheinklassen

B

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Auch mit Anhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • 17 Jahre Mindestalter beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Bei Ersterteilung: 12
  • Bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

B78

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A) mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Auch mit Anhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Besonderheiten:

Die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 78 (B78) berechtigt dich lediglich zum Führen von Fahrzeugen mit einem Automatikgetriebe.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • 17 Jahre Mindestalter beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

je 90 Minuten Sitzungen

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

B96

Was darf ich fahren?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einemAnhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als750 kg,
  • sofern die zulässigeGesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt  

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • 17 Jahre Mindestalter beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Fahrerschulung in Theorie und Praxis während der Klasse B Führerscheinausbildung

Erforderliche Fahrstunden

  • 60 Min. Fahrpraktische Übungen
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • 2,5x 60Min. Theoretischen Unterricht

B196

Was darf ich fahren?

Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung (Stufenerwerb) auf die Klasse A2 nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Erforderliche Fahrstunden

  • 5x Motorradfahrstunde (jeweils 90 Minuten)

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • 4x Theorie-Zusatzunterricht Klasse A

B197

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A) mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

Auch mit Anhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • 17 Jahre Mindestalter beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung
  • Ergänzende Ausbildungsstunden im Schaltwagen

Erforderliche Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten
  • Übungsstunden im Automatikwagen: Nach Bedarf
  • Ergänzende Fahrstunden im Schaltwagen: Mind. 10
  • Testfahrt im Schaltwagen

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

  • Bei Ersterteilung: 12
  • Bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

BE

Was darf ich fahren?

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

  • zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Was sind die Voraussetzungen?

  • 18 Jahre Mindestalter
  • 17 Jahre Mindestalter beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Vorbesitz der Klasse B
  • Praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt
  • Übungsstunden: Nach Bedarf

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

Keine Theoretische Führerscheinausbildung notwendig

So beginnst du Deinen Auto-Führerschein:

1.

Anmeldung in einer Filiale
Zur Anmeldung besuchst Du während unserer Bürozeiten mit Deinem gültigen Personalausweis eine unserer Filialen. Vor Ort können wir alle noch offenen Fragen direkt klären und den verbindlichen Ausbildungsvertrag fertigstellen. Solltest Du noch minderjährig sein, kannst du den Ausbildungsvertrag direkt mit nach Hause nehmen und Deinen Eltern vorlegen.

Tipp: Wenn Du alle Unterlagen aus dem 2. Schritt bereits zusammen hast, kannst Du gerne den Führerscheinantrag (Schritt 3) schon einmal zu Hause ausfüllen und mit in die Fahrschule bringen. Dann können wir Deinen Führerscheinantrag direkt gemeinsam fertigstellen.

Zu unseren Standorte & Öffnungszeiten

2.

Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs
Nach Deiner Anmeldung bei uns kannst Du mit deinen Theoriestunden beginnen. Parallel dazu solltest Du, falls noch nicht geschehen, schnellstmöglich:

  • Einen Sehtest machen lassen
    (Dies ist bei den meisten Optikern oder einem Augenarzt möglich)

  • Einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

  • Passfotos anfertigen lassen

Erst wenn das geschehen ist, kannst Du Deinen Führerscheinantrag bei der Behörde stellen. Da die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen dauern kann, und Du die theoretische Prüfung erst nach Rückmeldung der Behörde ablegen kannst, solltest du dies möglichst schnell erledigen.

3.

Führerscheinantrag
Nachdem die Unterlagen aus dem vorherigen Schritt alle vorliegen, solltest Du möglichst zeitnah bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle einen Führerscheinantrag stellen.

  • Schüler aus Hattingen & Sprockhövel
    Deine zuständige Führerscheinstelle ist Schwelm. Du kannst den Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, und bekommst diesen als PDF zur Verfügung gestellt. Damit kommst du zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann kannst Du ihn einreichen. Bei Rückfragen kannst Du Deine Eingabe jederzeit zwischenspeichern und uns kontaktieren.

  • Schüler aus Bochum
    Die Stadt Bochum stellt das Formular online als PDF zur Verfügung. Dieses kannst Du Dir herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen. Bei Fragen kannst du jederzeit gerne anrufen oder in der Fahrschule vorbeikommen, um Dir beim Ausfüllen helfen zu lassen. Mit dem ausgefüllten Formular kommst du zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann kannst Du ihn einreichen.

4.

Theoretische Prüfung
In der Zwischenzeit solltest Du möglichst zeitnah alle notwendigen Theoriestunden erledigen. Wie viele Du benötigt, ist abhängig von der Führerscheinklasse. Informationen dazu findest Du weiter oben. Nachdem Du alle Theoriestunden absolviert hast und der Führerscheinantrag von der Behörde zurückgekommen ist, kontaktiere uns bitte, damit wir Dich zur Theorieprüfung anmelden können.

5.

Praktische Prüfung
Nach dem Bestehen der Theorieprüfung kannst du mit den Fahrstunden (Übungsstunden) beginnen. Wie viele Du benötigst, ist abhängig von der Führerscheinklasse und deinem Kenntnisstand. Informationen dazu findest Du weiter oben. Wenn ausreichend Übungsstunden sowie alle Sonderfahrten absolviert sind, kannst Du mit Deinem/Deiner Fahrlehrer*in einen Termin für Deine Praktische Führerscheinprüfung vereinbaren.

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