Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrer zusätzlich zur Führerscheinausbildung zudem eine Grundqualifikation absolvieren und regelmäßig Weiterbildungen besuchen.
Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland, oder einer in Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Nachgewiesen wird die absolvierte Grundqualifikation durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein.
Für den Erwerb der Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:
Fahrer, welche die Führerscheinklasse (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor dem Stichtag (Bus: 30.09.2008 / LKW 10.09.2009) erworben haben, besitzen die Grundqualifikation bereits.
Sollten sie sich in einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung befinden, besitzen Sie ebenfalls die Grundqualifikation.
Lehrgangs ist nicht erforderlich
Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
IHK-Prüfung (7,5 Stunden)
Lehrgang mit 140 Zeiteinheiten (140 x 60 Minuten)
Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung
IHK-Prüfung (1,5 Stunden)
Bedingt durch die aktuelle COVID-19 Situation finden Seminare zur Zeit mit maximal 10 Teilnehmern statt.
Seminare zur Beschleunigten Grundqualifikation finden immer statt, wenn sich ausreichend Interessenten angemeldet haben. Wenn Sie an einem der bereits geplanten Termine teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online an.