Beschleunigte Grundqualifikation

- in Hattingen, Welper, Bochum und Sprockhövel

Inhaltsverzeichnis

Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrer zusätzlich zur Führerscheinausbildung zudem eine Grundqualifikation absolvieren und regelmäßig Weiterbildungen besuchen.

Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland, oder einer in Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Nachgewiesen wird die absolvierte Grundqualifikation durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein.

Für den Erwerb der Grundqualifikation gibt es drei Möglichkeiten:

1. Erwerb durch Besitzstand

Fahrer, welche die Führerscheinklasse (2, 3, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor dem Stichtag (Bus: 30.09.2008 / LKW 10.09.2009) erworben haben, besitzen die Grundqualifikation bereits.

2. Erwerb durch Berufsausbildung

Sollten sie sich in einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung befinden, besitzen Sie ebenfalls die Grundqualifikation.

3. Erwerb durch Grundqualifikation bzw. Beschleunigte Grundqualifikation

Grundqualifikation:

  • Lehrgangs ist nicht erforderlich

  • Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung

  • IHK-Prüfung (7,5 Stunden)

Beschleunigte Grundqualifikation:

  • Lehrgang mit 140 Zeiteinheiten (140 x 60 Minuten)

  • Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Prüfung

  • IHK-Prüfung (1,5 Stunden)

Termine

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