Bus-Führerschein Klasse D

- in Hattingen, Welper, Bochum und Sprockhövel

Die Führerscheingruppe D beschreibt alle Führerscheinklassen, welche zum Führen von Bussen ggf. auch mit Anhänger befähigen. Ob Öffentlicher Nahverkehr oder in der Reisebranche: Die Verantwortung für Ihre Passagiere ist enorm hoch. Der Erwerb dieser Führerscheinklassen setzt daher deutlich höhere Anforderungen im Vergleich zu denen der Klassen A oder B. Neben einem Führerscheinantrag müssen zudem ärztliche Gutachten vorgelegt werden.

Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrer zusätzlich zur Führerscheinausbildung zudem eine Grundqualifikation absolvieren und regelmäßig Weiterbildungen besuchen.

Der Erwerb ist bei uns auch mit Bildungsgutschein möglich.

Mehr zur
Grundqualifikation.

Die Führerscheinklassen

D1

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Eingeschlossene Führerscheinklassen

Keine

Geltungsdauer

5 Jahre. Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahr nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten) möglich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 21 Jahre Mindestalter

Ausnahmen siehe TÜV Nord

  • Theoretische und praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

Abhängig vom Vorbesitz

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

Abhängig vom Vorbesitz

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs 9UE
  • Personalausweis

D1E

Was darf ich fahren?

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM.

Eingeschlossene Führerscheinklassen

BE

Geltungsdauer

5 Jahre. Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahr nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten) möglich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 21 Jahre Mindestalter

Ausnahmen siehe TÜV Nord

  • Praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

Abhängig vom Vorbesitz

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

Abhängig vom Vorbesitz

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs 9UE
  • Personalausweis

D

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeug welches zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut ist.

Auch mit Anhänger bis 750 kg ZG.

Eingeschlossene Führerscheinklassen

D1

Geltungsdauer

5 Jahre. Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahr nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) möglich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 21 Jahre Mindestalter

Ausnahmen siehe TÜV Nord

  • Praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

Abhängig vom Vorbesitz

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

Abhängig vom Vorbesitz

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs 9UE
  • Personalausweis

DE

Was darf ich fahren?

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit zG von mehr als 750 kg.

Eingeschlossene Führerscheinklassen

BE, D1E

Geltungsdauer

5 Jahre. Danach Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahr nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) möglich.

Was sind die Voraussetzungen?

  • 24 Jahre Mindestalter

Ausnahmen siehe TÜV Nord

  • Praktische Führerscheinausbildung
  • Bestehen der Praxisprüfung

Erforderliche Fahrstunden

Abhängig vom Vorbesitz

Erforderliche Theoriestunden

je 90 Minuten Sitzungen

Abhängig vom Vorbesitz

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs 9UE
  • Personalausweis

So beginnen Sie Ihren Bus-Führerschein:

1.

Anmeldung in einer Filiale
Zur Anmeldung besuchen Sie während unserer Bürozeiten mit Ihrem gültigen Personalausweis eine unserer Filialen. Vor Ort können wir alle noch offenen Fragen direkt klären und den verbindlichen Ausbildungsvertrag fertigstellen.

Zu unseren Standorte & Öffnungszeiten

2.

Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs
Nach Ihrer Anmeldung bei uns können Sie mit Ihren Theoriestunden beginnen. Parallel dazu sollten Sie, falls noch nicht geschehen, schnellstmöglich:

  • Einen 9UE Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

  • Ein biometrisches Passfoto anfertigen lassen

  • Ein augenärztliches Gutachten anfertigen lassen

  • Das Gutachten eines Arbeitsmediziners über Ihre Belastungsfähigkeit anfertigen lassen

Erst wenn das geschehen ist, können Sie Ihren Führerscheinantrag bei der Behörde stellen. Da die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann, und Sie die theoretische Prüfung erst nach Rückmeldung der Behörde ablegen können, sollte dies möglichst schnell erledigt werden.

3.

Führerscheinantrag
Nachdem die Unterlagen aus dem vorherigen Schritt alle vorliegen, sollten Sie möglichst zeitnah bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Führerscheinantrag stellen.

  • Schüler aus Hattingen & Sprockhövel
    Ihre zuständige Führerscheinstelle ist Schwelm. Sie können den Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, und bekommen diesen als PDF zur Verfügung gestellt. Damit kommen Sie zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann können Sie ihn einreichen. Bei Rückfragen können Sie Ihre Eingabe jederzeit zwischenspeichern und uns kontaktieren.

  • Schüler aus Bochum
    Die Stadt Bochum stellt das Formular online als PDF zur Verfügung. Dieses können Sie sich herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen. Bei Fragen können Sie jederzeit gerne anrufen oder in der Fahrschule vorbeikommen, um sich beim Ausfüllen helfen zu lassen. Mit dem ausgefüllten Formular kommen Sie zu uns in die Fahrschule, wir unterschreiben den Antrag und dann können Sie ihn einreichen.

4.

Theoretische Prüfung
In der Zwischenzeit sollten Sie möglichst zeitnah alle notwendigen Theoriestunden erledigen. Wie viele Sie benötigen, ist abhängig von der Führerscheinklasse. Informationen dazu finden Sie weiter oben. Nach sieben absolvierten Theoriestunden können Sie gerne vor oder nach dem Unterricht auf uns zukommen, um Ihre ersten Fahrstunden (Übungsfahrten) zu vereinbaren. Nachdem Sie alle Theoriestunden absolviert haben und der Führerscheinantrag von der Behörde zurückgekommen ist, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie zur Theorieprüfung anmelden können.

5.

Praktische Prüfung
Nach dem Bestehen der Theorieprüfung und sofern Sie schon einige Fahrstunden (Übungsstunden) absolviert haben, können Sieparallel mit den Pflicht-Fahrstunden (s.g. Sonderfahrten) beginnen. Wie viele Sie benötigst, ist ebenfalls abhängig von der Führerscheinklasse. Informationen dazu finden Sieweiter oben. Nachdem Sie Ihre Theorieprüfung bestanden haben, und alle Sonderfahrten absolviert sind können Sie mit Ihrem/IhrerFahrlehrer*in einen Termin für Ihre Praktische Führerscheinprüfung vereinbaren.